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   BSG, 13.07.1988 - 5/4a RJ 7/87   

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BSG, 13.07.1988 - 5/4a RJ 7/87 (https://dejure.org/1988,21310)
BSG, Entscheidung vom 13.07.1988 - 5/4a RJ 7/87 (https://dejure.org/1988,21310)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 1988 - 5/4a RJ 7/87 (https://dejure.org/1988,21310)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 7/87
    Danach ist die genannte Norm des GG nur dann verletzt, wenn die angegriffene richterliche Maßnahme oder Entscheidung auf Willkür beruht (vgl BVerfGE 29, 198, 207 wmN; BVerfG SozR 1500 § 13 Nr. 1).

    Die genannte Verfassungsnorm schützt nicht gegen Verfahrensfehler, die infolge eines Irrtums unterlaufen sind (vgl BVerfGE 29, 198, 207 mwN; BVerwG NJW 1983, 896 sowie Buchholz 310 § 133 Nrn 11, 62 und 68; BSGE 5, 1, 3; 47, 13, 16; 57, 15, 17).

    Nur wenn sie offensichtlich unhaltbar oder sachlich ohne Bezug auf den Maßstab des Gesetzes wäre, könnte Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt sein (so BVerfGE 29, 198, 207 mwN).

  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 7/87
    Die nicht vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts ist ein absoluter Revisionsgrund iS des § 551 Nr. 1 ZPO, der über § 202 SGG auch im Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gilt (vgl BSGE 44, 131, 135; 47, 13, 15 f; 57, 15, 17 mwN).

    Die genannte Verfassungsnorm schützt nicht gegen Verfahrensfehler, die infolge eines Irrtums unterlaufen sind (vgl BVerfGE 29, 198, 207 mwN; BVerwG NJW 1983, 896 sowie Buchholz 310 § 133 Nrn 11, 62 und 68; BSGE 5, 1, 3; 47, 13, 16; 57, 15, 17).

  • BSG, 05.07.1978 - 1 RJ 4/78

    Verfahrensgegenstand - Nachträglich ergangener Bescheid - Neue Klage -

    Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 7/87
    Die nicht vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts ist ein absoluter Revisionsgrund iS des § 551 Nr. 1 ZPO, der über § 202 SGG auch im Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gilt (vgl BSGE 44, 131, 135; 47, 13, 15 f; 57, 15, 17 mwN).

    Die genannte Verfassungsnorm schützt nicht gegen Verfahrensfehler, die infolge eines Irrtums unterlaufen sind (vgl BVerfGE 29, 198, 207 mwN; BVerwG NJW 1983, 896 sowie Buchholz 310 § 133 Nrn 11, 62 und 68; BSGE 5, 1, 3; 47, 13, 16; 57, 15, 17).

  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 7/87
    Der Große Senat des BSG hat bereits mit Beschluß vom 15. Dezember 1982 (vgl BSGE 54, 223) entschieden, Art. 1 § 44 SGB 10 finde, jedenfalls soweit Leistungen vor dem 1. Januar 1981 im Streit stünden und demnach eine Leistungs- bzw Verpflichtungsklage über den 31. Dezember 1980 anhängig sei, grundsätzlich selbst dann Anwendung, wenn der Verwaltungsakt, der durch den angefochtenen Verwaltungsakt aufgehoben werden solle, vor dem 1. Januar 1981 erlassen worden sei.

    Dazu hat bereits der Große Senat des BSG im Beschluß vom 15. Dezember 1982 (aaO 225) ausgeführt, in diesen Fällen stelle sich die Frage der Verjährung bzw der Unterbrechung mithin nicht mehr.

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 7/87
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wird durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der das GG beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint, die den Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen, weil sie sich derartig weit von der auszulegenden Norm entfernt hat (so BVerfGE 29, 45, 49 mwN; vgl auch 58, 1, 45).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 7/87
    Erforderlich ist eine Darlegung, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt, sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (so BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 mwN).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 7/87
    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert Ausführung darüber, welches Vorbringen verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BSG, 29.06.1978 - 5 RJ 58/77

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 7/87
    Auch vor dem Inkrafttreten des SGB 10 ging die Rechtsprechung des BSG bereits dahin, daß Fehler des Verwaltungsverfahrens für sich allein nicht ausreichten, einen angefochtenen Bescheid aufzuheben, ohne ihn inhaltlich auf seine Richtigkeit hin überprüft zu haben (vgl BSGE 47, 3, 5 mwN).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

    Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 7/87
    Gleichzeitig hat der Große Senat die rückwirkende Anwendung des § 44 SGB 10, wie sie durch Art. 2 § 40 Abs. 2 Satz 2 SGB 10 vorgeschrieben ist, als mit dem GG vereinbar angesehen (aaO 229 ff; vgl auch BSGE 60, 158, 161 ff).
  • BSG, 11.04.1985 - 4b/9a RV 5/84

    Sozialleistung - Rücknahme eines Verwaltungsakts - Zugunstenantrag -

    Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 7/87
    Diese Rechtsprechung des 4a Senats bezieht sich nur auf eine entsprechende, nicht dagegen auf die unmittelbare Anwendung des § 44 SGB 10. Um letztere aber handelt es sich im Falle des Klägers und dann kann auch nach Auffassung des 4a Senats (vgl SozR 1300 § 44 Nr. 17) der in Abs. 4 Satz 1 SGB 10 festgelegte Zeitraum von längstens vier Jahren nicht überschritten werden.
  • BSG, 21.02.1986 - 5a BKnU 9/85

    Verfahrensmangel - Zulassung der Revision - Bezeichnung eines Verfahrensmangels -

  • BSG, 14.01.1958 - 8 RV 97/57
  • BSG, 24.06.1958 - 10 RV 1131/56
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